Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:
1 Persönliche Vorraussetzungen: Risikofaktor Mensch
2 Rechtliche Rahmenbedingungen
3 Grundregel §1 StVO / Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
4 Straßenverkehrssystem und seine Nutzung / Bahnübergänge
5 Vorfahrt
6 Verkehrsregelungen
7 Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
8 Andere Verkehrsteilnehmer am Straßenverkehr
9 Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
10 Ruhender Verkehr
11 Verhalten in besonderen Verkehrssituationen
12 Lebenslanges Lernen ASF, ASP, Aufbauseminare, Folgen von Verstößen
13 (Zusatzthema 1) technische Bedienung / Personen und Güterbeförderung
14 (Zusatzthema 2) Fahren mit Solofahrzeugen und Zügen, umweltschonender Umgang mit Kraftfahrzeugen
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Sind Sie bereits 2 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse A1, dann entfällt die theoretische Prüfung und die Sonderfahrten.